Handlungsleitfaden zum Schutz des Kindeswohls
Handlungsleitfaden zum Schutz des Kindeswohls
Handlungsleitfaden zum Schutz des Kindeswohls nach § 8a SGB VIII
Das Wohl des Kindes ist eines der größten Anliegen unserer Arbeit, und gemeinsam mit
Eltern, Jugendämtern und anderen Institutionen sehen wir uns in der Pflicht, dieser Sorge
gerecht zu werden.
Auf der Grundlage der Trägervereinbarung nach § 8a, Abs. 2 und 72 a SGB VIII zwischen
den Trägern der Ev. Luth. Kindertageseinrichtungen und dem zuständigen Kreis wird im
Folgenden beschrieben, nach welchem Verfahren in unserer Einrichtung bei dem Verdacht
auf Kindeswohlgefährdung gehandelt wird.
Wir orientieren uns dabei an der Arbeitshilfe zum Kinderschutz des Paritätischen
Gesamtverbandes, Hamburg 2007.
Als kindeswohlgefährdende Erscheinungsformen lassen sich grundsätzlich körperliche und
seelische Vernachlässigung, seelische und körperliche Misshandlung und sexuelle
Gewalt unterscheiden.
Anhaltspunkte von Gefährdungssituationen sind ggf. im Erleben und Handeln des Kindes zu
finden und können sich in der
Wohnsituation
Familiensituation
Erziehungsverhalten
mangelnde Entwicklungsförderung
traumatisierte Lebensereignisse
und im sozialen Umfeld zeigen.
Dabei wird der Einzelfall sorgfältig geprüft und insbesondere das Alter des Kindes sowie der
Entwicklungsstand berücksichtigt.
1. Schritt Gewichtige Anhaltspunkte wahrnehmen
Um gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung wahrzunehmen und von
anderen pädagogischen Problemen zu unterscheiden, bedienen wir uns verschiedener
Kriterienkataloge zum Erkennen möglicher Kindeswohlgefährdungen. Diese Kriterien
können uns in Fachgesprächen, bei kollegialer Beratung und Diskussion der weiteren
Handlungsschritte unterstützen und werden ggf. dokumentiert.
2.Schritt Austausch im Team und mit der Leitung
Wenn gewichtige Anhaltspunkte vorliegen werden diese Beobachtungen und Eindrücke von
den pädagogischen Fachkräften dokumentiert .Daraufhin wird die Kita-Leitung über die Beobachtung informiert und die persönliche
Wahrnehmung im Team überprüft.
Um die Eindrücke besser einordnen zu können und Problemsicht der Eltern festzustellen kann
ein Elterngespräch geführt werden.
3.Schritt Einschalten der Kinderschutzfachkraft/ erfahrene Fachkraft
Verdichtet sich die Sorge, zieht die Leitung die erfahrene Kinderschutzfachkraft hinzu und
informiert gleichzeitig den Träger der Einrichtung.
Erfahrende Kinderschutzfachkräfte stehen uns u. a. im Jugendamt Itzehoe beim Team Kinderschutz zur Verfügung.
Frau Winter, Teamleiterin | 04821/69 551 |
Frau Diener | 04821/69 534 |
Frau Erdmann | 04821/69 622 |
Die Kinderschutzfachkräfte verfügen über zusätzliche fachliche Kompetenzen und persönliche
Distanz.
4.Schritt Gemeinsame Risikoabschätzung
Gemeinsam mit der hinzugezogenen Kinderschutzfachkraft erarbeiten wir eine
Problemdefinition und Risikoabschätzung auf der Grundlage der Dokumentation.
Es wird die Kindeswohlgefährdung im Bezug auf ihre sachliche und zeitliche Dimension
bewertet, nächste Schritte festgelegt und dokumentiert
Dabei wird geprüft, ob es Unterstützungsmöglichkeiten innerhalb der Einrichtung gibt oder
ob andere Hilfen von den Sorgeberechtigten in Anspruch genommen werden sollten
(Therapeuten, Beratungsstellen usw.)
Besteht Gefahr für Leib und Leben des Kindes, wird sofort der Allgemeine soziale Dienst
(ASD) des Jugendamtes eingeschaltet.
5. Schritt Gespräch mit den Sorgeberechtigten
Ein Gespräch mit den Erziehungs- und Sorgeberechtigten findet grundsätzlich nur dann statt,
wenn sichergestellt ist, dass das Wohl des Kindes dadurch nicht gefährdet wird.
Die Grundlage für das Elterngespräch ist der interne Beratungsplan. In dem Gespräch werden
die Eltern über die Gefährdungseinschätzung informiert und es wird versucht, sie zu
überzeugen, mögliche Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen.
Über die Einbeziehung des Kindes in altersgerechter Weise wird im Einzelfall entschieden,
Die Kinderschutzfachkraft kann zu diesem Gespräch hinzugezogen werden.
6.Schritt Aufstellen eines Beratungs- und/oder Hilfeplans
Die Ziele des Elterngespräches sind:
Treffen verbindlicher Absprachen
Entwicklung eines Beratung/ Unterstützungssystems
Vorgabe klarer Zeitstrukturen
Das Ergebnis dieses Gespräches wird im Beratungs- und Hilfeplan protokolliert und durch die
Unterschriften der Eltern und der pädagogische MitarbeiterIn bestätigt.
Uns ist wichtig, das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen und mit den Eltern ein
Hilfeverständnis zu entwickeln.
7.Schritt Überprüfung der Zielvereinbarung
Weiterhin begleiten und dokumentieren wir die Umsetzung des Beratungs- und Hilfeplans
Hierbei werden ggf. unterschiedliche Zeitspannen festgelegt. Mögliche Erfolgs- oder
Abbruchkriterien werden benannt.
8.Schritt Gegebenenfalls erneute Risikoabschätzung
Bei mangelnder Mitwirkungsbereitschaft und –fähigkeit ist eine erneute Risikoabschätzung
unter Hinzuziehung der Kinderschutzfachkraft nötig(Wiederholung der Schritte 4 – 7).
Die erneute Risikoabschätzung kann zur Annahme führen, dass die Möglichkeiten der Kita
ausgeschöpft sind, ohne dass sich die Situation des Kindes nachhaltig verbessern konnte.
9.Schritt Gegebenenfalls Inanspruchnahme des ASD vorbereiten
Die gemeinsame Sorge um die Entwicklung des Kindes und die nicht ausreichend
erscheinenden Verbesserungen veranlassen uns, den ASD einzuschalten.
Die Eltern werden über diesen Schritt informiert; der Träger wird in Kenntnis gesetzt.
10.Schritt Information und
Einschalten des ASD
Der zuständige Sachbearbeiter des ASD wird über die Gefahr einer Kindeswohlgefährdung
informiert.
Dabei ist es uns wichtig, über den weiteren Verlauf mit dem ASD in regelmäßigem
fachlichem Austausch zu bleiben.
Diese Gespräche bzw. Telefonate werden in der Einrichtung dokumentiert.
In Ausnahmefällen
Besteht eine akute und unmittelbare Gefahr für das Kind werden wir sofort das zuständige
Jugendamt einschalten.
Dieser Handlungsleitfaden hilft uns bei der Umsetzung des staatlichen Auftrages, das
Kindeswohl zu schützen.